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Informationen des Landratsamtes

Ankündigung der Abschaltung von i-Kfz durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA)

Zulassungs- oder Abmeldungsvorgänge vorerst nur direkt an den Schaltern der Zulassungsstellen möglich

Aufgrund von notwendigen Anpassungen an geänderte Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ist aktuell der Zugang zum i-Kfz Portal (Online Zulassung/Antragstellung) des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge durch das KBA bis auf Weiteres gesperrt. Darüber informierte das Kraftfahrt- Bundesamt (KBA) die Landkreisverwaltung am Montag, den 18. März 2024.

Grund hierfür sind notwendige Anpassungen an die Cybersicherheit zum Schutz des Systems, des gesamten Netzwerkes und der erfassten Daten.

Alle zulassungsrechtlichen Angelegenheiten werden weiterhin vor Ort an den Standorten der Zulassungsbehörde in Pirna, Freital, Dippoldiswalde und Sebnitz bearbeitet. Es ist möglich vorab unter: https://dienste.landratsamt-pirna.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=TMR einen Termin zu buchen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, eine zeitliche Prognose der Dauer der Sperrung abzugeben.
Die Abschaltung von i-Kfz hat keine Auswirkungen auf die Dienstleistungen der Kfz-Zulassung vor Ort, sondern nur auf die Online-Dienste.

Weiterführende Informationen rund um das Thema Kfz-Zulassung finden Sie unter Kraftfahrzeugzulassung (Kfz-Zulassung, Zulassungsstelle) - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (landratsamt-pirna.de).



Führerscheinpflichtumtausch – so geht es weiter

Nach einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch, gestaffelt mit unterschiedlichen Fristen und Terminen, bis zum 19. Januar 2033. Bei Papierführerscheinen (Ausstellung vor 1999) erfolgt er abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers, bei Kartenführerscheinen (Ausstellung ab 1999) abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
 
Führerscheininhaber der Geburtenjahrgänge 1971 oder später, welche noch im Besitz eines bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheins sind, müssen ihre alten Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2025 in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Auch wenn noch ein Jahr Zeit ist, sollten sich Fahrerlaubnisinhaber dieser Jahrgänge, die noch im Besitz ihres Papierführerscheins sind, im Interesse eines möglichst fristgerechten Umtausches zeitnah um eine rechtzeitige Antragstellung für den Führerscheinumtausch bemühen.
 
Deutschlandweit sind die Bearbeitungszeiten in den Führerscheinstellen durch die Umtauschkampagne deutlich gestiegen. Aufgrund des dadurch erhöhten Antragsaufkommens können mehrere Wochen bis zur abschließenden Antragsbearbeitung vergehen. Daher sollten vor allem Bürgerinnen und Bürger, die einen Auslandsaufenthalt planen oder ihre Fahrerlaubnis für den Job brauchen, rechtzeitig ihren Antrag stellen.
 
Den genauen Zeitpunkt für die Umtauschpflicht sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html – Umtausch in einen EU-Kartenführerschein – zu finden.