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Informationen für Bürger

Coronazuschuss

Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen in 2021 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.

Kinderbonus

Familien sind besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Pro Kind wird in 2021 auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Mit dem erleichterten Zugang zum SGB II hat die Bundesregierung vielen krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen eine Absicherung geboten. Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

Service-Hotline für Selbständige
Die Sonderhotline informiert Selbständige sowie Künstlerinnen und Künstler

Für (Solo-)Selbstständige und Künstlerinnen und Künstler ist es in Zeiten der Pandemie besonders schwierig, Ihrer Beschäftigung nachzugehen und Ihr Einkommen zu erwirtschaften. Einerseits wurden deshalb diverse Programme und Hilfen für Unternehmen aufgelegt. Andererseits wurde der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht.

Fragen zu finanziellen Hilfen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes sowie Informationen zu Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Jobcenter. Sie erreichen Sie über die Servicehotline Selbstständige, die von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 gebührenfrei zu erreichen ist. Weitere Informationen zu Leistungen der Grundsicherung für Selbstständige finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung


Öffnungszeiten des Landratsamtes - Hinweise zum Besucherverkehr

Termine nur mit Vereinbarung - eine Terminvereinbarung ist notwendig. Besucher werden gebeten, ihre Termine mit den Bürgerbüros oder dem zuständigen Fachamt zu vereinbaren. (Öffnungszeiten: Mo, Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Di und Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr). Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung des Mindestabstandes wird weiterhin empfohlen. Kfz-Zulassungstermine können über die Online-Terminreservierung vereinbart werden. Es wird darum gebeten, Angelegenheiten möglichst telefonisch, per E-Mail oder auf postalisch zu klären.

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verweist auf Hilfsangebote diverser Beratungsstellen. Ein Faltblatt dazu finden Sie hier zum Download. Kontaktdaten und Telefonnummern finden Sie auf der Notfallkarte.

Veranstaltungen

25/06/02 19:00
Sitzung des Technischen Ausschusses

25/06/05 10:20
Wanderung "Rund um das Schloss Moritzburg"

25/06/06 - 25/06/08
XII. Schumanniade

25/06/06 - 25/06/07
Dorffest Lungkwitz

25/06/07 10:00 - 25/06/08 18:00
Kunst:offen in Sachsen

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