Öffentliche Bekanntmachungen & Amtliche Informationen
Festsetzung der Grundsteuer 2026
Aktualisierung der Breitbandkarte im Geoportal
Ein kleiner Akku kann ein großes Feuer auslösen
Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA)
Aufhebungssatzung Hebesatzsatzung
Außerbetriebnahme Telefaxdienst im Rathaus ab dem 01.01.2026
Ab dem 01.01.2026 besteht aufgrund der Außerbetriebnahme des Telefaxgerätes der Gemeindeverwaltung keine Möglichkeit mehr, Telefaxnachrichten an die Nummer 035206 209-28 zu senden.
Für Ihre Anliegen können Sie ab dem 01.01.2026 gern die Mailadresse post@kreischa.de nutzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
gez. Frank Schöning
Bürgermeister
Information für die Kunden des Kreischaer Wasser- und Abwasserbetriebes
Die Abrechnung des Jahres 2025 wird Mitte Januar 2026 noch im alten System unter alter Kundennummer stattfinden. Sollten Sie Abweichungen/Fehler zu Ihrem gemeldeten Zählerstand feststellen, bitten wir um schnellstmögliche Rückmeldung, damit der Datenübertrag ins neue System möglichst fehlerfrei stattfindet. Der Abrechnungsbescheid 2025 enthält außerdem keine Informationen zu den Vorauszahlungen 2026.
Bis spätestens April 2026 erhalten Sie aus dem neuen System einen Bescheid zu den Vorauszahlungen 2026 mit NEUER Kundennummer (Debitorennummer). Diese muss bei Überweisungen zukünftig genutzt werden. Erteilte SEPA-Lastschriftmandate für den KWA behalten ihre Gültigkeit, d. h. die Abbuchungen laufen weiter.
gez. KWA - Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb
Betriebsleitung
Wichtige Information für Überweisungen an die Gemeinde Kreischa und den Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA)
Seit dem 5. Oktober 2025 müssen alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen. Dabei gleichen die Banken und Sparkassen im Euroraum bei herkömmlichen Überweisungen, als auch bei Echtzeitüberweisungen den angegebenen Empfängernamen mit der angegebenen IBAN ab – auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) bezeichnet. Der bzw. die Überweisende erhält das Ergebnis der Prüfung und kann im Onlineverfahren entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.
Die Banken und Sparkassen sind nunmehr gesetzlich verpflichtet, den Überweiser darauf hinweisen, dass beim IBAN-Namensabgleich die angegebenen Empfängerdaten und IBAN nicht bzw. nicht vollständig übereinstimmt.
Uns erreichten die letzten Tage Informationen, dass die Empfängerprüfung bei der Gemeinde Kreischa und beim Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb Fehlermeldungen erzeugt haben. Wir gehen davon aus, dass die angegebenen Empfängerdaten nicht mit den bei unseren Hausbanken hinterlegten Kontoinhaberdaten übereinstimmen.
Sollten Sie bei einer Überweisung eine solche Mitteilung erhalten, bitten wir folgende bei unseren Kreditinstituten hinterlegten Kontoinhaber zu den einzelnen Bankverbindungen anzugeben.
Für Zahlungen an die Gemeinde Kreischa
Kontoinhaber: Gemeinde Kreischa
IBAN: DE09 8505 0300 3050 0004 30 (Ostsächsische Sparkasse Dresden)
IBAN: DE89 1203 0000 0001 2559 42 (DKB)
Für Zahlungen an den Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA)
Kontoinhaber: Gemeinde Kreischa
IBAN: DE56 8505 0300 3050 0021 06 (Ostsächsische Sparkasse Dresden)
Kontoinhaber: Gemeinde Kreischa wg. Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb
IBAN: DE33 1203 000 0001 2086 44 (DKB)
Mietzahlungen
Mieter von gemeindeeigenen Wohnungen geben bei Überweisungen bitte als Kontoinhaber Gemeinde Kreischa an