Informationen des Fundbüros
Folgende Fundsachen liegen im Fundbüro vor:
Nr. 1/25
Brille, schwarzer Kunststoffrahmen
Fundort: Apotheke
Aufnahme: 27.01.2025
Nr. 3/25
Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln
1) Autoschlüssel Nr. B80028
2) „AGT“
3) „JMA“
=> Bei Nachfrage ist mindestens ein Ersatzschlüssel mitzubringen!
Fundort: vor der Kirche
Aufnahme: 04.03.2025
Nr. 4/25
Goldener Ring mit Stein (in Blütenform)
Fundort: Am Mühlgraben 8
Aufnahme: 07.04.2025
Nr. 5/25
Brille mit anthrazitfarbenem Rahmen, grünes Etui (Fielmann)
Fundort: Possendorfer Straße
Aufnahme: 06.05.2025
Erkennen Sie einen verlorenen Gegenstand wieder, dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der Gemeinde Kreischa (Rathaus, Dresdner Straße 10, Zimmer 214, Tel. 035206/209-32).
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum - § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht das Recht auf die Gemeinde Kreischa über (§ 976 BGB). Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, wird sie dann gemäß § 979 BGB versteigert. Nicht gebrauchsfähige Gegenstände werden vernichtet.