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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Kreischa ist bemüht ihre Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kreischa.de.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Links
- Links haben zum Teil keinen leicht erkennbaren Namen
- Links sind zum Teil optisch nicht ausreichend hervorgehoben

Berührungszielbereiche
- Berührungszielbereiche haben zum Teil eine unzureichende Größe oder einen unzureichenden Abstand

Kontrastverhältnis / Farben
- Es kann vorkommen, dass das Kontrastverhältnis von Vorder- und Hintergrundfarben an vereinzelten Stellen nicht ausreichend ist, sollte aber zum großen Teil konform sein

Kontaktformulare
- Felder von Kontaktformularen haben möglicherweise mehrere oder keine Labels

PDF-Dokumente
- Auf der Webseite verlinkte PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht barrierefrei. Beispielsweise ist möglich, dass diese keine Titel beinhalten, keine Alternativbeschreibungen für eingebaute Bilder besitzen oder das Kontrastverhältnis der Farben nicht konform ist.

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Webseite aktuell komplett neu erstellen lassen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Wie im Abschnitt "Nicht barrierefreie Inhalte" beschrieben, liegt für folgende Inhalte zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:

PDF-Dokumente
- Sehr hohe Anzahl an PDF-Dokumenten – unverhältnismäßig hohe personelle Belastung

Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften

Folgende Inhalte könnten möglicherweise auf unserer Webseite auftreten und sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

- Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren gebraucht werden
- Audios/Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden
- Live-Streaming als Audio oder Video
- Karten, deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird.
- Inhalte Dritter, bei denen dynamisch Inhalte hinzugefügt werden. Beispiel: Blogbeiträge, Werbung, Nachrichtenmeldungen aus anderen Quellen.
- Reproduzierte Stücke aus Kulturerbesammlungen unter bestimmten Umständen
- Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 09.10.2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Gemeinde Kreischa
Dresdner Straße 10
01731 Kreischa

Tel.: 035206 209-0
Fax: 035206 209-28
E-Mail: post@kreischa.de

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Webseite aktuell komplett neu erstellen lassen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de