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Lärmkartierung - Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Kreischa

Öffentliche Bekanntmachung

Lärmkartierung

Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Gemeinde Kreischa

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner ausgewiesen. Die letzte Lärmkartierung wurde in 2022 erstellt.
Eine interaktive Karte mit den Ergebnissen kann über die Homepage des LfULG unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html (und dann weiter unten über den Link "Interaktive Karte der Lärmkartierung 2022") aufgerufen werden.

Die Lärmkarten dienen als Hilfsmittel, um sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen und bilden die Grundlage für eine sich daran anschließende Lärmaktionsplanung. In Lärmaktionsplänen sind durch die Gemeinden unter Beteiligung der Öffentlichkeit mögliche Maßnahmen zur Verminderung der Geräuschbelastung zusammenzustellen.

In der Gemeinde Kreischa beschränken sich die Lärmbetroffenheiten auf den Straßenverkehr der BAB 17 (A 17) am Ortsrand von Sobrigau. In Auswertung der Ergebnisse aus der Lärmkartierung 2022 ist festzustellen, dass hier für das Gemeindegebiet weiterhin keine relevanten Fallzahlen vorliegen. Gegenüber der Lärmkartierung 2017 haben sich zwar statistisch die Betroffenheiten erhöht, dennoch wurden weiterhin keine Bewohner ermittelt, die dauerhaft gesundheitsrelevanten Belastungen ausgesetzt sind (L Night > 55 dB (A) bzw. L DEN > 65 dB (A)), sodass diese Zahlen vernachlässigt werden können. Die vorhandenen Belästigungen sind durchaus unangenehm, es besteht seitens der Gemeinde Kreischa jedoch kein Handlungsspielraum zu Maßnahmen an der planfestgestellten A 17.

Für die Gemeinde Kreischa ergibt sich daraus im Rahmen ihrer Lärmaktionsplanung keine Notwendigkeit zur Erarbeitung eines Maßnahmenplans bzgl. der Minderungsmaßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung. Unter vorgenannten Rahmenbedingungen möchten wir den Bürgern von Kreischa die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmenvorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs (ausschließlich entlang der A 17) zu äußern. Dies kann in der Zeit vom 19.02.2024 bis 22.03.2024 gegenüber der Gemeinde Kreischa schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Niederschrift erfolgen.

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Abwägung im Gemeinderat durchzuführen, die in die Lärmaktionsplanung mit einfließt.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Höntschel gern zur Verfügung.

gez.
Frank Schöning
Bürgermeister

Kreischa, den 15.01.2024