Bodenschutzkalkung von Waldflächen
Ortsübliche Bekanntmachung des Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Bärenfels
Der Staatsbetrieb Sachsenforst beabsichtigt im Bereich des Forstbezirkes Bärenfels im Zeitraum Juli bis Oktober im kommenden Jahr 2026 Forstliche Bodenschutzkalkungen durchzuführen.
Die Bodenschutzkalkung erfolgt nach einer fachlich fundierten Planung auf standörtlicher Grundlage unter Beachtung der flächenkonkreten Waldfunktionen und der Baumartenverhältnisse mit Naturkalken unter ständiger Kontrolle durch Mitarbeiter des Forstbezirkes.
Ziel der Bodenschutzkalkung sind:
• Kompensation von Säureeinträgen
• Verbesserung der Pufferkapazität des Waldbodens
• Verbesserung der Erdalkali-Ernährung der Waldbäume
• Verbesserung der Vitalität der Waldbestände
• Verbesserung der Lebensbedingungen für Bodenlebewesen und Baumwurzeln
• Verbesserung des Schutzes von Quell- und Grundwasser vor Schwermetall-, Aluminium- und Säureeinträgen
Zum Einsatz kommt aufgemahlener magnesiumhaltiger Kalkstein in einer Aufwandmenge von 3 t/ha. Die Ausbringung wird durch Helikopter oder Starrflügler erfolgen.
Die Bodenschutzkalkung wird aus Mitteln des ELER-Programms der Europäischen Union finanziert und ist für die teilnehmenden Waldbesitzer kostenfrei.
Die betroffenen Waldbesitzer haben die Möglichkeit nach vorheriger Terminabstimmung bis 18.12.2025 im Forstbezirk Bärenfels Akteneinsicht zu nehmen.
Waldbesitzer die mit der Bodenschutzkalkung Ihres Waldes einverstanden sind, brauchen nichts zu unternehmen. Mit dem Einverständnis zur Kal-kung wird dem Staatsbetrieb Sachsenforst bzw. den von ihm beauftragten Unternehmen die Befugnis erteilt, den Wald gemäß § 13 Abs. 1 Sächs-WaldG im Auftrag des Waldbesitzers aus Sicherheitsgründen für den Zeit-raum der Kalkung zu sperren.
Waldbesitzer, bei denen Einwände gegen die vorgesehene Bodenschutzkalkung ihres Waldes bestehen, sind gebeten bis zum 09.01.2026 bei untenstehender Adresse schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch gegen die Kalkung zu erheben.
Wenn bis zum diesem Zeitpunkt keine Ablehnung erfolgt, gilt dies als Zustimmung zur geplanten Kalkung. Damit wird dem Staatsbetrieb Sachsenforst die Befugnis er-teilt, die erforderlichen Maßnahmen zur Kalkung zu veranlassen und den Wald gemäß § 13 (1) SächsWaldG im Auftrag des Waldbesitzers für den Zeitraum der Kalkung zu sperren.
Nähere Auskünfte zu den betroffenen Waldflächen können die Waldeigentümer unter folgender Kontaktstelle erhalten:
Staatsbetrieb Sachsenforst
Forstbezirk Bärenfels
Maria Mäbert
Sachbearbeiterin Waldökologie/Naturschutz
Alte Böhmische Straße 2 | 01773 Altenberg OT Bärenfels
Tel.: +49 35052 613 211 | Fax: +49 35052 613 29
maria.maebert@smekul.sachsen.de
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