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Sprechzeiten der Schiedsstelle

Die gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Glashütte und der Gemeinde Kreischa hat Sprechzeit jeden 2. Montag im Monat von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr, nach Voranmeldung. Termine, auch außerhalb der Sprechzeit, können schriftlich oder telefonisch mit Herrn Langer vereinbart werden.

Anschrift: Begegnungsstelle "BOOT" in 01768 Glashütte-OT Schlottwitz, Müglitztalstraße 31a.

Friedensrichter: Herr Gunar Langer, Glashütte

Anschrift: Neue Straße 5, 01768 Glashütte OT Reinhardtsgrimma
Tel.: (035053) 31893
E-Mail: schiedsstelle.glashuette-kreischa@mail.de

Bürger der Gemeinde Kreischa bzw. der Stadt Glashütte können sich mündlich und/oder schriftlich in relevanten Angelegenheiten an den Friedensrichter wenden. Dieser wird schlichtend tätig. Relevant sind bürgerlich-rechtliche und strafrechtliche Rechtsstreitigkeiten. Unter bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten versteht man vermögensrechtliche Ansprüche, die auf Geld oder geldwerte Leistungen gerichtet sind, z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kaufpreiszahlung etc. Weiterhin sind darunter Herausgabeansprüche, Ansprüche aus den übrigen Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, Ansprüche aus Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten und Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre zu verstehen.


Die Schiedsstelle informiert

Die Schiedsstelle der Stadt Glashütte und der Gemeinde Kreischa wurde im Kalenderjahr 2024 für elf Konfliktfälle in Anspruch genommen. Keiner der angetragenen Fälle führte zur Ansetzung einer Schlichtungsverhandlung.

Die Mehrzahl der Konfliktsituationen können bereits durch ein Gespräch und die daraus entwickelten Handlungsempfehlungen gelöst werden. Für die Bürger unserer Gemeinden bedeutet dies, neben der Lösung der Problematik in ihren Fällen, auch die Kostenfreiheit der Inanspruchnahme der Schiedsstelle.

Tiefer gehende Fälle bedingen dann eine unabhängig voneinander stattfindende Aussprache mit den jeweiligen Parteien, um die Fehlentwicklung im Zusammenleben zu erkennen und eine Befriedung vor dem Eintritt in eine Schlichtungsverhandlung zu finden. Ist dies nicht möglich oder die Konflikte sind verfestigt, kann die Lösung über eineSchlichtungsverhandlung gesucht werden.

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ wird anders als bei Gericht vor der Schiedsstelle nicht um das Recht gekämpft, sondern um Konsens gerungen. Durch einvernehmliche Vereinbarungen der Parteien, kann eher ein Rechtsfrieden erreicht werden als durch Verkündung eines Urteils, welches beide Parteien in Sieger und Verlierer trennt.

Die Position des stellvertretenden Friedensrichter ist unbesetzt. Gern können Interessierte Kontakt mit der Gemeindeverwaltung oder mir aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen für 2025 gute Nachbarschaft und ein fried-, respekt- und verantwortungsvolles Miteinander.

Gunar Langer, Friedensrichter