Sprechzeiten der Schiedsstelle
Die gemeinsame Schiedsstelle der Stadt Glashütte und der Gemeinde Kreischa hat Sprechzeit jeden 2. Montag im Monat von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr, nach Voranmeldung. Termine, auch außerhalb der Sprechzeit, können schriftlich oder telefonisch vereinbart werden.
Anschrift: Begegnungsstelle "BOOT" in 01768 Glashütte-OT Schlottwitz, Müglitztalstraße 31a.
Friedensrichter: Herr Gunar Langer, Glashütte
Anschrift: Neue Straße 5, 01768 Glashütte OT Reinhardtsgrimma
Tel.: (035053) 31893
E-Mail: schiedsstelle.glashuette-kreischa@mail.de
Bürger der Gemeinde Kreischa bzw. der Stadt Glashütte können sich mündlich und/oder schriftlich in relevanten Angelegenheiten an den Friedensrichter wenden. Dieser wird schlichtend tätig. Relevant sind bürgerlich-rechtliche und strafrechtliche Rechtsstreitigkeiten. Unter bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten versteht man vermögensrechtliche Ansprüche, die auf Geld oder geldwerte Leistungen gerichtet sind, z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kaufpreiszahlung etc. Weiterhin sind darunter Herausgabeansprüche, Ansprüche aus den übrigen Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, Ansprüche aus Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten und Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre zu verstehen.
Ende März endet meine zweite, jeweils 5 Jahre dauernde Amtsperiode als Friedensrichter für die Stadt Glashütte und die Gemeinde Kreischa, sowie wegen einer aktiven Stellvertreterreglung, derzeit zusätzlich für die Stadt Altenberg.
Aus Gründen werde ich nicht für eine weitere Amtsperiode zur Wahl stehen. Daher ein kleines Resümee der an die Schiedsstelle herangetragenen Aufgaben, welche im Durchschnitt der Jahre bei knapp einem Fall per Monat lagen. Interessanter Fakt, je höher die Ortsteile geografisch liegen um so weniger die Anfragen.
Im Mittelpunkt der Konflikte lagen hauptsächlich der Bewuchs an den Grenzverläufen bezüglich Breiten und Höhen, sowie der Laubverteilung im Herbst. Allsamt eigentlich, per Plausch am Gartenzaun lösbare Themen.
Üble Nachrede, verbale Attacken, Hausfriedensbruch, Lärmbelästigung, Wegerecht, Emissionsbelästigung, Komposthaufen etc. runden die Anfragen an die Schiedsstelle ab. Nicht zu vergessen die Frösche im Gartenteich und der Klassiker in jedem Schiedsstellengebiet Deutschlands - das zu frühe Krähen des Hahnes. Dieser krähte in den
10 Jahren aber nur einmal an der falschen Stelle und durfte sich bereits nach Ladungseingang zur Schlichtung an den Halter über sein neues Quartier freuen.
Damit kommen wir bereits zu einem wichtigen Fakt beim Thema Nachbarschaftsstreit. Um Konflikte zu lösen benötigt es genau Sie, welche den Konflikt haben, diesen zu beseitigen. Ohne das gemeinsame Gespräch, ohne gegenseitige Kompromissbereitschaft werden Konflikte nicht lösbar sein. Weder untereinander, noch im Beisein eines Friedensrichters.
Die Schiedsstelle wurde in 2025 inklusive Anfang dieses Jahres für 14 Konflikte in Anspruch genommen. Eine Streitigkeit führte zu einer Schlichtungsverhandlung, welche im Januar 2026 verhandelt wurde. Diese brachte im Ergebnis eine Befriedung der Beteiligten und für mich einen positiven Abschluss meines Ehrenamtes.
Bleiben Sie tolerant Miteinander!
Gunar Langer, Friedensrichter