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Öffentliche Bekanntmachungen & Amtliche Informationen

Haushaltsatzung der Gemeinde Kreischa für das Haushaltjahr 2025 - klicken Sie bitte hier

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer - bitte klicken Sie hier

Satzung der Gemeinde Kreischa für den "Bestattungswald Kreischa am Wilisch" - klicken Sie bitte hier


Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Sachsen
Information zur Wühltierbekämpfung

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen weist darauf hin, dass im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen an den sächsischen Gewässern I. Ordnung auch 2025 Fallen zur Wühltierbekämpfung aufgestellt werden.
Die Maßnahmen dienen der Deichsicherheit, müssen deshalb geduldet werden und finden das ganze Jahr über statt. Schilder warnen an den jeweiligen Orten vor den aufgestellten Fallen. Aufgrund der Gefahr, die von ihnen ausgeht, dürfen die Fallen und Fanggeräte weder berührt, noch verändert oder entfernt werden!
Wir bitten Eigentümer, Anlieger, Hinterlieger und die Öffentlichkeit an den Gewässern I. Ordnung, Grenzgewässern und an den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen um Beachtung.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist verpflichtet, Gewässerunterhaltungsmaßnahmen nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) anzukündigen. Die Maßnahmen dienen einem optimalen Hochwasserschutz der Bevölkerung!


Statistisches Landesamt Freistaat Sachsen

Amtliche Haushaltsbefragung – Mikrozensus 2025


Wie bereits in den Vorjahren führt das Statistische Landesamt auch 2025 in Sachsen den Mikrozensus durch.
Diese „kleine Volkszählung“ findet im gesamten Bundesgebiet statt und ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht. Die ausschließlich anonym ausgewerteten Daten sind wichtig, um die Situation der Haushalte in Deutschland besser zu verstehen.
Ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) wird dazu von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung und Quellen des Lebensunterhalts befragt. Das Frageprogramm 2025 enthält außerdem Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gesundheit und zu Rauchegwohnheiten. Im Mikrozensus sind auch international abgestimmte Fragen integriert. Dadurch kann man zum Beispiel die Arbeitsmarktbeteiligung sowie Einkommen und Lebenbedingungen der Menschen in Europa vergleichen.

Für den Mikrozensus werden nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens Wohnungen ausgewählt. Die dort lebenden Haushalte werden dann befragt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.

Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder persönlich vor Ort. Im Vorjahr nutzten 65 Prozent der Haushalte diesen zeitsparenden Erhebungsweg. Die Erhebungsbeauftragten sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Es besteht auch die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken. Weitere Informationen zum Mikrozensus, Erklär-Videos in verschiedenen Sprachen und Antworten auf häufige Fragen sind unter www.mikrozensus.de zu finden.

Beate Schirwitz
Tel. 03578/332110
E-Mail: mikrozensus@statistik.sachsen.de