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Öffentliche Bekanntmachungen & Amtliche Informationen

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB)

Graugänse im Kreischaer Park

Fällverbot für Bäume und Gehölze vom 1. März bis 30. September 


Information zur Beantragung von Personalausweis- und Reisepassdokumenten sowie eID-Karten

Der Gesetzgeber hat die Umstellung von papierbasierten Lichtbildern auf digitale Lichtbilder zum 01.05.2025 vorgeschrieben. Daher können ab dem 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises und/oder (vorläufigen) Reisepasses sowie eID-Karten verwendet werden.

Die bundesweite Ausrüstung der Pass- und Meldestellen mit digitalen Bildaufnahmesystemen der Bundesdruckerei hat bereits im März begonnen. Sollte zum Stichtag 01.05.2025 noch kein digitales Bildaufnahmesystem in der Gemeinde zur Verfügung stehen, ist es möglich, die Lichtbilder ab dem 01.05.2025 bei einem Fotografen oder Fotodienstleister, der für die Erstellung von biometrischen Lichtbildern zertifiziert ist, anfertigen zu lassen. Dies gilt auch für Bilder von Säuglingen und Kleinkindern. Die Lichtbilder werden digital gespeichert und der Person als QR-Code ausgehändigt. Dieser ist im Einwohnermeldeamt bei der Dokumentenbeantragung vorzulegen.

Mit der Umstellung werden im Einwohnermeldeamt papierbasierte Lichtbilder nur noch in einigen Ausnahmefällen akzeptiert. Die Erfassung der digitalen Lichtbilder kann künftig entweder in der Gemeinde direkt oder über einen wie oben beschriebenen Fotografen oder Fotodienstleister erfolgen.

Die Kosten pro Lichtbild, das in der Gemeinde mit einem digitalen Bildaufnahmesystem der Bundesdruckerei erstellt wird, belaufen sich auf 6,00 €. Die Lichtbilder werden ausschließlich digital erstellt und können nur für die Beantragung von Personaldokumenten im Einwohnermeldeamt genutzt werden. Die Kosten für Lichtbilder, die durch externe Fotografen und Fotodienstleister erstellt werden, werden durch diese selbst bestimmt.

Über den genauen Zeitpunkt der Inbetriebnahme des digitalen Bildaufnahmesystems der Bundesdruckerei im Einwohnermeldeamt wird eine rechtzeitige Information auf der Internetseite „www.kreischa.de“ sowie im Kreischaer Boten erfolgen. Um Beachtung entsprechender Aushänge an der Eingangstür des Einwohnermeldeamts wird ebenfalls gebeten.

Kitty Baack
Einwohnermeldeamt


Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der KWA – Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb informieren:

Austauschpflicht aller noch vorhandenen Bleileitungen

Das Gesundheitsamt informiert alle Hauseigentümer bzw. Betreiber einer Wasserversorgungsanlage über das Verbot von Bleileitungen nach der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159, S. 2).

Sind Leitungen oder Teilstücke aus Blei in der Hausinstallation oder am Hausanschluss vorhanden, kann der durch den Gesetzgeber festgelegte Grenzwert von 0,01 mg/l meist nicht eingehalten werden. Eine dauerhaft erhöhte Aufnahme von Blei kann zu gesundheitlichen Schäden führen und sollte dringend vermieden werden.

Betreiber einer Wasserversorgungsanlage müssen Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei mit Frist bis 12. Januar 2026 entfernen oder stilllegen. Das Gesundheitsamt kann diese Frist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag verlängern. Zudem hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage mit Bleileitungen alle Verbraucher zu informieren und über die geplanten Sanierungsmaßnahmen bzw. Fristverlängerungen in Kenntnis zu setzen.

Bleileitungen haben eine matt graue Farbe und dumpf-metallischem Klang. Das Material lässt sich leicht erhitzen und abschaben. Typisch ist auch eine Verlegung in großen Bögen. Sie werden seit dem Jahr 1973 in Deutschland nicht mehr verbaut. Betroffen sein können nur Anlagen, die zuvor errichtet und nicht saniert wurden. Werden eine Bleileitung oder Teilabschnitte bei Installationsarbeiten entdeckt, muss das Installationsunternehmen dies dem Gesundheitsamt melden.

Auch eine Wasseranalyse durch ein zugelassenes Trinkwasserlabor kann Auskunft geben, ob eine Bleileitung vorhanden ist. Die Untersuchungsstellen im Freistaat Sachsen sind unter www.gesunde.sachsen.de/download/Landesliste-Trinkwasseruntersuchungsstellen.pdf aufgelistet.

Weitere Informationen:
www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/TrinkwV.pdf

www.umweltbundesamt.de/umwelttippsfuer-den-alltag/essen-trinken/blei-im-trinkwasser