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Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA)


Wichtige Information für Überweisungen an die Gemeinde Kreischa und den Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA)

Seit dem 5. Oktober 2025 müssen alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen. Dabei gleichen die Banken und Sparkassen im Euroraum bei herkömmlichen Überweisungen, als auch bei Echtzeitüberweisungen den angegebenen Empfängernamen mit der angegebenen IBAN ab – auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) bezeichnet. Der bzw. die Überweisende erhält das Ergebnis der Prüfung und kann im Onlineverfahren entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.

Die Banken und Sparkassen sind nunmehr gesetzlich verpflichtet, den Überweiser darauf hinweisen, dass beim IBAN-Namensabgleich die angegebenen Empfängerdaten und IBAN nicht bzw. nicht vollständig übereinstimmt.

Uns erreichten die letzten Tage Informationen, dass die Empfängerprüfung bei der Gemeinde Kreischa und beim Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb Fehlermeldungen erzeugt haben. Wir gehen davon aus, dass die angegebenen Empfängerdaten nicht mit den bei unseren Hausbanken hinterlegten Kontoinhaberdaten übereinstimmen.

Sollten Sie bei einer Überweisung eine solche Mitteilung erhalten, bitten wir folgende bei unseren Kreditinstituten hinterlegten Kontoinhaber zu den einzelnen Bankverbindungen anzugeben.

Für Zahlungen an die Gemeinde Kreischa

Kontoinhaber: Gemeinde Kreischa
IBAN: DE09 8505 0300 3050 0004 30 (Ostsächsische Sparkasse Dresden)
IBAN: DE89 1203 0000 0001 2559 42 (DKB)

Für Zahlungen an den Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA)
Kontoinhaber: Gemeinde Kreischa
IBAN: DE56 8505 0300 3050 0021 06 (Ostsächsische Sparkasse Dresden)

Kontoinhaber: Gemeinde Kreischa wg. Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb
IBAN: DE33 1203 000 0001 2086 44 (DKB)

Mietzahlungen
Mieter von gemeindeeigenen Wohnungen geben bei Überweisungen bitte als Kontoinhaber Gemeinde Kreischa an