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Wahl zum Deutschen Bundestag

Information zur Beantragung und Versand der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort über den vollständig ausgefüllten Wahlscheinantrag (Rückseite der zugesandten Wahlbenachrichtigung) beantragt werden.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Zustellung der amtlichen Stimmzettel für die erste Februarwoche angekündigt und eine Bearbeitung der eingereichten Anträge, einschließlich der Zusendung bzw. der Abholung der Briefwahlunterlagen, erst nach der Stimmzettelbereitstellung möglich ist.
Der Zugang zum Onlinewahlscheinantrag wird ab 30.01.2025 möglich sein und, wie der Antrag in Papier, sobald als möglich bearbeitet.

gez. Ralf Lucas
Amtsleiter

 

 

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundetag am 23. Februar 2025 - bitte hier klicken