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Mitteilungen des Landratsamtes

Hinweise zum Verbot von Springmessern – Amnestieregelung
läuft bis 1. Oktober 2025

Mit der Novellierung des Waffengesetzes ist der Erwerb und Besitz von Springmessern seit dem 1. November vergangenen Jahres in Deutschland verboten. Das Verkehrs- und Ordnungsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erinnert alle Besitzer solcher Messer daran, dass sie diese noch bis zum 1. Oktober 2025 abgeben können.

Um den betroffenen Bürgern eine unkomplizierte Lösung zu bieten, wurde eine Amnestieregelung eingeführt. Die Messer können wahlweise beim Landratsamt, bei der Polizei oder bei einem berechtigten Waffenhändler abgegeben werden. Wichtig: Beim Transport muss das Messer in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.

Darüber hinaus weist das Verkehrs- und Ordnungsamt darauf hin, dass das Mitführen von Messern und Waffen aller Art auf öffentlichen Veranstaltungen – etwa Märkten, Konzerten oder Sportevents – grundsätzlich untersagt ist. Auch kleinere Taschenmesser oder Küchenmesser fallen unter dieses Verbot. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro oder in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Das Messerverbot wurde als Reaktion auf Angriffe im öffentlichen Raum eingeführt, die in der Vergangenheit zu Verletzungen und Todesfällen führten.

Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Personengruppen. So dürfen unter anderem Gewerbetreibende, Rettungs- und Einsatzkräfte, Beschäftigte der Gastronomie sowie Jäger und Sportler Messer mitführen, sofern dies im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit oder Brauchtumspflege erforderlich ist.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Waffenbehörde telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung.

Kontakt
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrs- und Ordnungsamt
Zimmer SF 1.09 / SF 1.11
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: (03501)515-4212 / -4263 / -4210
E-Mail: waffeundjagd@landratsamt-pirna.de 

Ferienzuschüsse unterstützen Familien mit geringem Einkommen

Auch in diesem Jahr können Familien mit geringem Einkommen und finanziellen Mehrbelastungen eine Förderung für Ferienfahrten und Erholungsangebote im Landkreis beantragen. Ziel dieser Förderung ist, dass Kindern in Familien mit niedrigem Einkommen eine altersgerechte Erholung durch einen Zuschuss zum Teilnahmebeitrag ermöglicht wird.

„Alle Kinder sollten die Möglichkeit haben, sich zu erholen und in den Ferien neue Erfahrungen mit Gleichaltrigen zu sammeln“, erklärt Landrat Michael Geisler. „Deshalb unterstützen wir Familien in schwierigen finanziellen Situationen zusätzlich mit einem Ferienzuschuss, der es auch ihnen erlaubt, an den Ferienaktivitäten teilzunehmen.“

Für die Ferienfahrten kann ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 12,50 Euro pro Tag als Unterstützung gewährt werden. Insgesamt stehen im Landkreis für die Förderung 10.000 Euro aus dem Kreishaushalt zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen, die von einem anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe durchgeführt werden. Dabei sollten Eltern bei der Beantragung darauf achten, dass die Anträge vor Beginn der Maßnahme im Jugendamt eingereicht werden müssen.

Interessierte finden das Antragsformular sowie die Richtlinie unter https://www.landratsamt-pirna.de/wirtschaftliche-jugendhilfe.html.