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Informationen des Fundbüros

Folgende Fundsachen liegen im Fundbüro vor:

Nr. 12/25   
Transponder Klinik Bavaria
=> Bei Nachfrage ist ein Nachweis mitzubringen!   
Fundort: Jahrmarktswiese   
Aufnahme: 06.09.2025

Nr. 14/25   
CUPRA Autoschlüssel
=> Bei Nachfrage ist das Auto und die Zulassung mitzubringen!   
Fundort: Jahrmarktswiese   
Aufnahme: 08.09.2025

Nr. 16/25   
Schwarze Jacke, Größe S, „KILIMANJARO GETGREEN“   
Fundort: Jahrmarktswiese   
Aufnahme: 09.09.2025

Nr. 17/25   
2 Schlüssel
1) „N119“
2) „ABUS“, schwarze Kappe
=> Bei Nachfrage ist mindestens ein Ersatzschlüssel mitzubringen!   
Fundort: Jahrmarktswiese   
Aufnahme: 15.09.2025

Nr. 18/25   
1 Schlüssel „1641“   
Fundort: Wasserrad Park Kreischa   
Aufnahme: 15.09.2025

Nr. 19/25   
Damenrad "Lakes" 28', schwarz, 21 Gänge    
Fundort: Dippoldiswalder Straße 7    
Aufnahme: 01.10.2025

Nr. 22/25   
Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln
1) „SCHLÜSSEL CHARLY 112“ 
2) goldfarbener Schlüssel „KH“
=> Bei Nachfrage ist mindestens ein Ersatzschlüssel mitzubringen!   
Fundort: Apotheke am Wilisch, Kreischa   
Aufnahme: 08.12.2025

Nr. 23/25   
braune Schlüsseltasche mit 2 Schlüsseln
1) „Müller-Mechanik, Freital“ 
2) „OBI“ „www.keymax.de 107“
=> Bei Nachfrage ist mindestens ein Ersatzschlüssel mitzubringen!   
Fundort: Briefkasten der Deutschen Post in Kleincarsdorf   
Aufnahme: 11.12.2025

Nr. 24/25   
Fahrradcomputer mit 2 blauen Tasten   
Fundort: Abzweig Kleincarsdorfer Weg, hinter Hotel „Pilgrim's Inn“   
Aufnahme: 15.12.2025

Nr. 01/26   
E-Bike, schwarz, Aufschrift: Rock DUR Live
=> Bei Nachfrage ist ein geeigneter Nachweis (Kaufvertrag, Fotos) mitzubringen!   
Fundort: Poststraße 16, Kautzsch   
Aufnahme: 07.01.2026

Nr. 04/26
Brille, schwarzer Rahmen, rote Verzierung an den Bügeln, schwarze Hülle
   
Fundort: Briefkasten Vereinshaus Kreischa   
Aufnahme: 16.02.2026


Erkennen Sie einen verlorenen Gegenstand wieder, dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der Gemeinde Kreischa (Rathaus, Dresdner Straße 10, Zimmer 214, Tel. 035206/209-32).

Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum - § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht das Recht auf die Gemeinde Kreischa über (§ 976 BGB). Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, wird sie dann gemäß § 979 BGB versteigert. Nicht gebrauchsfähige Gegenstände werden vernichtet.